Der politische Flüchtling Mehmet Toprak, der aus der Schweiz in die Türkei abgeschoben wurde, ist Berichten zufolge nach seiner Ankunft in Istanbul festgenommen und anschließend inhaftiert worden. Später sei er in das Gefängnis von Silivri gebracht worden.
Nach Angaben seiner Angehörigen wurde Mehmet Toprak unmittelbar nach seiner Ankunft in der Türkei von Sicherheitskräften festgenommen. Nach den polizeilichen Verfahren wurde er einem Gericht vorgeführt, das Untersuchungshaft anordnete.
Die Entwicklung hat die Einschätzungen der Schweizer Behörden erneut in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. Diese hatten im Abschiebeverfahren erklärt, dass „kein unmittelbares Risiko einer Festnahme in der Türkei“ bestehe.
Den vorliegenden Informationen zufolge wurden rechtliche Einsprüche gegen die Ablehnung des Asylantrags und die Abschiebungsentscheidung des Staatssekretariats für Migration (SEM) eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen bestätigte jedoch die Entscheidung. Das Gericht kam demnach zu dem Schluss, dass bei einer Rückführung in die Türkei keine ernsthafte Gefahr bestehe.
Die Angehörigen von Toprak erklärten hingegen, dass die Abschiebung trotz laufender Einspruchsverfahren rasch vollzogen worden sei. Zudem wurden Vorwürfe laut, wonach er vor seiner Abschiebung körperlicher Gewalt ausgesetzt gewesen sei. Sein Umfeld berichtete von sichtbaren Verletzungsspuren in seinem Gesicht.
Bislang haben weder die Schweizer noch die türkischen Behörden eine öffentliche Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben.
In der Schweiz aktive Flüchtlingssolidaritätsgruppen und Menschenrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass in jüngster Zeit die Zahl der Ablehnungsbescheide gegen politische Asylsuchende aus der Türkei und Kurdistan zugenommen habe.
Menschenrechtsorganisationen erklären, dass manche Personen, die mit der Begründung „kein Risiko“ oder „mangelnde Glaubwürdigkeit“ abgeschoben wurden, in der Türkei anschließend mit Festnahmen, Inhaftierungen und Misshandlungen konfrontiert seien.
Darüber hinaus warnen Menschenrechtsorganisationen davor, dass die Abschiebung von Personen, denen Folter, Misshandlungen oder politische Verfolgung drohen, schwerwiegende Verstöße gegen internationales Recht nach sich ziehen könne.


